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Allgemeines zu Bezügen und Einkommen im öffentlichen Dienst
Wegweiser zu den Grundgehältern und Besoldungstabellen
Besoldungsrecht in Baden-Württemberg
Besoldungsrecht in Brandenburg
Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Besoldungsrecht in Niedersachsen
Besoldungsrecht in Nordrhein-Westfalen
Besoldungsrecht in Rheinland-Pfalz
Besoldungsrecht im Saarland (siehe unten)
Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt
Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein
Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst
Saarland – Besoldungstabellen
Saarland – Besoldungstabellen
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Saarland hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zum 1. März 2009 die Grundgehaltssätze um 40 Euro und unmittelbar daran anschließend eine Linearanpassung um 3,0 Prozent vor. Im Jahr 2010 erfolgte die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent. Zudem fand zum 1. Juli 2009 der Einbau der jährlichen Sonderzahlung in die Grundgehaltstabelle statt. Die Tabellenwerte ab 1. März 2010 finden Sie – mit Ausnahme der R-Besoldung –auf diesen beiden Seiten.
Unter www.besoldungstabelle.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung im Saarland.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 113,46 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 317,82 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 98,10 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 104,14 Euro
Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung im Saarland finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de
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