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Allgemeines zu Bezügen und Einkommen im öffentlichen Dienst
Wegweiser zu den Grundgehältern und Besoldungstabellen
Besoldungsrecht in Baden-Württemberg
Besoldungsrecht in Brandenburg
Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Besoldungsrecht in Niedersachsen (siehe unten)
Besoldungsrecht in Nordrhein-Westfalen
Besoldungsrecht in Rheinland-Pfalz
Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt
Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein
Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst
Niedersachsen – Besoldungstabellen
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Niedersachsen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zum 1. März 2009 eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 20 Euro und unmittelbar daran anschließend eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vor Im Jahr 2010 erfolgte die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent. Die Tabellenwerte ab 1. März 2010 finden Sie – mit Ausnahme der R-Besoldung – auf diesen beiden Seiten. Unter www.besoldungstabelle.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Niedersachsen.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Niedersachsen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zum 1. März 2009 eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 20 Euro und unmittelbar daran anschließend eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vor Im Jahr 2010 erfolgte die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent. Die Tabellenwerte ab 1. März 2010 finden Sie – mit Ausnahme der R-Besoldung – auf diesen beiden Seiten. Unter www.besoldungstabelle.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Niedersachsen.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Niedersachsen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zum 1. März 2009 eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 20 Euro und unmittelbar daran anschließend eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vor Im Jahr 2010 erfolgte die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent. Die Tabellenwerte ab 1. März 2010 finden Sie – mit Ausnahme der R-Besoldung – auf diesen beiden Seiten. Unter www.besoldungstabelle.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Niedersachsen.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Niedersachsen – Besoldungstabellen
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Niedersachsen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zum 1. März 2009 eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 20 Euro und unmittelbar daran anschließend eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vor Im Jahr 2010 erfolgte die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent. Die Tabellenwerte ab 1. März 2010 finden Sie – mit Ausnahme der R-Besoldung – auf diesen beiden Seiten. Unter www.besoldungstabelle.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Niedersachsen.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Niedersachsen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zum 1. März 2009 eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 20 Euro und unmittelbar daran anschließend eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vor Im Jahr 2010 erfolgte die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent. Die Tabellenwerte ab 1. März 2010 finden Sie – mit Ausnahme der R-Besoldung – auf diesen beiden Seiten. Unter www.besoldungstabelle.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Niedersachsen.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 247,57 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung in Niedersachsen finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de
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