Kapitel 9, Teil 13: Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
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Mecklenburg-Vorpommern: Hinweise zum Beihilferecht für Landesbeamte
Rechtsgrundlage
Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen werden nach den für die Beamten des Bundes geltenden Vorschriften gewährt. Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht
- für Beihilfeberechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die bisher ergänzend zur Regelung bezüglich stationärer Wahlleistungen versichert waren oder die mit Rücksicht auf das bisher geltende Beihilferecht keinen Anlass zur Versicherung stationärer Wahlleistungen hatten und ohne ihr Verschulden und entgegen ihrer erkennbar gewordenen Absicht aus anderen als finanziellen Gründen
a) keinen oder keinen vollständigen Versicherungsschutz für stationäre Wahlleistungen der
b) keinen oder keinen vollständigen, dem neuen Beihilferecht angepassten Krankenversicherungsschutz unter Ausschluss stationärer Wahlleistungen erhalten können,
- bei Aufwendungen für Wahlleistungen in den Fällen, in denen Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige vor In-Kraft-Treten der Neuregelungen (01.09.2003)
a) die Behandlung bereits begonnen haben,
b) wegen angeborener Leiden oder für bestimmte Krankheiten Wahlleistungen eines bestimmten Arztes in Anspruch genommen haben, soweit derselbe Arzt die Behandlung fortsetzt,
oder
c) wegen angeborener Leiden oder für bestimmte Krankheiten Wahlleistungen in Anspruch genommen haben und in denen die Behandlung aufgrund eines bei Beendigung des früheren Behandlungsabschnitts bestehenden Behandlungsplans bis zu seinem Abschluss fortgesetzt wird. In den beiden letztgenannten Fällen muss die Festsetzungsstelle die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Behandlung anerkannt haben, es sei denn, dass eine sofortige stationäre Behandlung geboten war.
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mehr zu: Ausgabe 2013
- Kapitel 1: Der öffentliche Sektor
- Kapitel 2, Teil 1: Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
- Kapitel 2, Teil 2: Ausgewählte Regelungen des TVÖD
- Kapitel 2, Teil 3: Tarifrecht für für Beschäftigte in den Ländern (TV-L)
- Kapitel 2, Teil 4: Auszubildende im öffentlichen Dienst
- Kapitel 3: Besoldungsrecht in Bund und Ländern
- Kapitel 4, Teil 1: Bezüge und Einkommen im öffentlichen Dienst
- Kapitel 4, Teil 2: Wegweiser zu den Besoldungstabellen in Bund und Ländern
- Kapitel 4, Teil 3: Besoldungsrecht des Bundes
- Kapitel 4, Teil 4: Besoldungsrecht in Baden-Württemberg
- Kapitel 4, Teil 5: Besoldungsrecht in Bayern
- Kapitel 4, Teil 6: Besoldungsrecht in Berlin
- Kapitel 4, Teil 7: Besoldungsrecht in Brandenburg
- Kapitel 4, Teil 8: Besoldungsrecht in Bremen
- Kapitel 4, Teil 9: Besoldungsrecht in Hamburg
- Kapitel 4, Teil 10: Besoldungsrecht in Hessen
- Kapitel 4, Teil 11: Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Kapitel 4, Teil 12: Besoldungsrecht in Niedersachsen
- Kapitel 4, Teil 13: Besoldungsrecht in Nordrhein-Westfalen
- Kapitel 4, Teil 14: Besoldungsrecht in Rheinland-Pfalz
- Kapitel 4, Teil 15: Besoldungsrecht im Saarland
- Kapitel 4, Teil 16: Besoldungsrecht in Sachsen
- Kapitel 4, Teil 17: Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt
- Kapitel 4, Teil 18: Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein
- Kapitel 4, Teil 19: Besoldungsrecht in Thüringen
- Kapitel 4, Teil 20: Tarifbeschäftigte in Bund, Ländern und Gemeinden
- Kapitel 4, Teil 21: Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst
- Kapitel 5, Teil 1: Arbeitszeit und Urlaub von Beamten und Arbeitnehmern
- Kapitel 5, Teil 2: Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte
- Kapitel 6: Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
- Kapitel 7: Nebentätigkeitsrecht für Beamte und Tarifbeschäftigte
- Kapitel 8, Teil 1: Rente, Zusatzversorgung, Beamtenversorgung und Private Versorgung
- Kapitel 8, Teil 2: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
- Kapitel 8, Teil 3: Beamtenversorgung in Bund und Ländern
- Kapitel 8, Teil 4: Aktuelles aus Bund und Ländern
- Kapitel 8, Teil 5: Die staatliche Riester-Förderung für Arbeitnehmer und Beamte
- Kapitel 9, Teil 1: Gesundheitsversicherung, Pflege und Beihilfe
- Kapitel 9, Teil 2: Die Pflegeversicherung
- Kapitel 9, Teil 3: Private Krankenversicherung
- Kapitel 9, Teil 4: Allgemeines zum Beihilferecht
- Kapitel 9, Teil 5: Beihilferegelungen in den Ländern
- Kapitel 9, Teil 6: Beihilfe in Baden-Württemberg
- Kapitel 9, Teil 7: Beihilfe in Bayern
- Kapitel 9, Teil 8: Beihilfe in Berlin
- Kapitel 9, Teil 9: Beihilfe in Brandenburg
- Kapitel 9, Teil 10: Beihilfe in Bremen
- Kapitel 9, Teil 11: Beihilfe in Hamburg
- Kapitel 9, Teil 12: Beihilfe in Hessen
- Kapitel 9, Teil 13: Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
- Kapitel 9, Teil 14: Beihilfe in Niedersachsen
- Kapitel 9, Teil 15: Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
- Kapitel 9, Teil 16: Beihilfe in Rheinland-Pfalz
- Kapitel 9, Teil 17: Beihilfe im Saarland
- Kapitel 9, Teil 18: Beihilfe in Sachsen
- Kapitel 9, Teil 19: Beihilfe in Sachsen-Anhalt
- Kapitel 9, Teil 20: Beihilfe in Schleswig-Holstein
- Kapitel 9, Teil 21: Beihilfe in Thüringen
- Kapitel 10: Bausparen und Förderung von Wohneigentum
- Kapitel 11: Soziales und Rechtsschutz
- Kapitel 12: Steuern von A bis Z
- Kapitel 13: Zahlen, Daten, Fakten
- Kapitel 14: Stichwortverzeichnis, Urheber und Autor
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