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Baden-Württemberg – Besoldungsrecht
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Baden-Württemberg hat dies genutzt und ab 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. In diesem Gesetz hat Baden-Württemberg viele der als Gesetz oder Rechtsverordnung bestehenden Vorschriften zusammengeführt. Bei der A-Besoldung entfiel der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter der Beamten künftig für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Zeiten mit dienstlicher Erfahrung (Erfahrungszeiten). Für die Besoldungsanpassung im Jahr 2011 fand eine Linearanpassung von 2 Prozent zum 01.04.2011 statt. Ebenfalls wurde eine Einmalzahlung gestaffelt nach Besoldungsgruppen zwischen 280 und 100 zum 01.08.2011 gewährt. Im Jahr 2012 erfolgte die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Höhe von 1,2 Prozent nicht – wie im Tarifbereich – zum 01.01.2012, sondern für die Besoldungsgruppen bis A 10 erst zum 01.03.2012 und für die übrigen zum 01.08.2012. Anschließend wurde das Grundgehalt um 17 Euro (bei Anwärtern um 6 Euro) aufgestockt. Die um 0,7 Prozentpunkte verminderte Besoldungsanpassung ist dem Umstand geschuldet, dass die Erhöhung in 2011 2,0 Prozent statt 1,5 Prozent betrug. Somit waren 0,5 Prozent bereits in der Tabelle 2011 vorhanden, die restliche Minderung um 0,2 Prozent erfolgt wegen der Wiederaufnahme der Versorgungsrücklage.
Besoldungstabelle A – ab 01.03.2012 bzw. 01.08.2012*
(Monatsbeträge in Euro)
* Gültig ab 01.03.2012 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 10
* Gültig ab 01.08.2012 für die Besoldungsgruppen A 11 bis A 16
Familienzuschlag – ab 01.03.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.03.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 01.03.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Die Besoldungstabellen für Baden-Württemberg aktualisieren wir jeweils im Internet:
www.besoldungstabelle.de/baden_wuerttemberg
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