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Saarland – Besoldungsrecht
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Saarland hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, bereits im Jahr 2009 eine Abkehr von dem Aufstieg nach Dienstaltersstufen hin zu Erfahrungsstufen vorzunehmen und eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zuletzt für das Jahr 2011 lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro/Anwärter 120 Euro vor. Für das Jahr 2012 erfolgt eine Anpassung in Höhe von 1,9 Prozent zum 1. Juli. Die Tabellenwerte ab 01.07.2012 finden Sie auf dieser Seite.
Besoldungstabelle A – ab 01.07.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.07.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,62 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 323,86 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Die Besoldungstabellen für das Saarland aktualisieren wir jeweils im Internet: www.besoldungstabelle.de/saarland
Besoldungstabelle B – ab 01.07.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.07.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.07.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.07.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.07.2012 (Monatsbeträge in Euro)
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