Kapitel 3, Teil 16: Besoldungsrecht in Rheinland-Pfalz

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Zurück zur Übersicht von "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst"

Rheinland-Pfalz – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenzen für Besoldung und Versorgung übertragen. Rheinland-Pfalz hat mit dem Landesgesetz zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts von Juni 2013 ein eigenständiges Landesbesoldungsgesetzes geschaffen, das eine Neufassung mit überwiegender Übernahme BBesG a.F. beinhaltet, jedoch eine Umstellung vom Besoldungsdienstalter auf Erfahrungsstufen bei Beibehaltung der bisherigen Tabelle der Besoldungsordnung A mit 12 Stufen regelt.

Mit dem Ersten Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung von Dezember 2011 hat Rheinland-Pfalz zudem im Bereich der Linearen Anpassung der Besoldung- und Versorgungsbezüge für eine langen Zeitraum im Voraus Regelungen getroffen. Vorgesehen sind jeweils Anpassungen im Jahr 2012 i.H.v. 1 Prozent, 2013 i.H.v. Prozent, 2014 i.H.v. 1 Prozent, 2015 i.H.v. 1 Prozent und 2016 i.H.v. 1 % jeweils zum 01.01. des Jahres für die BesGr. A, BesGr. R 1 und R 2, C 1 bis C 3 sowie W 1 und W 2 und für die Übrigen jeweils zum 01.07.

Eine Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten ist deshalb weder heute noch in der nahen Zukunft bis 2016 vorgesehen.

Aufgrund des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung werden die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger im Jahr 2013 er höht. Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/rheinland_pfalz

Besoldungstabelle A – ab 01.01./01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2014/01.07.2014* (Monatsbeträge in Euro)

*) Gültig ab 1. Januar 2014 für BesO A, BesGr. R 1 und R 2, C 1 bis C 3 sowie W 1 und W 2 Gültig ab 1. Juli 2014 für BesO B, BesGr. R 3 bis R 9, C 4 sowie W 3

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 171,75 Euro**, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 337,10 Euro**.

**) a) für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind je 171,75 Euro
b) für jedes weitere zu berücksichtigende Kind je 337,10 Euro
Ein Betrag von 5,46 Euro ist für jedes Kind, für das der oder dem Berechtigten in dem jeweiligen Monat ein Zuschlag nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zusteht und gewährt wird, von einer Kürzung nach § 9 Abs. 1 auszunehmen.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Zuschlag nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erhöht sich a) für das erste zu berücksichtigende Kind um je 5,32 Euro, b) für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der BesGr. A 3 um je 26,63 Euro, in der BesGr. A 4 um je 21,30 Euro, in der BesGr. A 5 um je 15,98 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 41 Abs. 5
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 102,60 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 108,91 Euro

Besoldungstabelle B – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

"Tabelle S. 123, 5. Tabelle"

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

 

"Tabelle S. 123, 6. Tabelle"


Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Rund ums Geld im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle 8 Bücher (3 Ratgeber & 5 eBooks) aufgespielt: Wissenswertes für Beam-tinnen und Beamte, Tarifrecht, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder), Beihilferecht (Bund/Länder), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 

mehr zu: Ausgabe 2014
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024