Kapitel 3, Teil 6: Besoldungsrecht in Baden-Wuerttemberg

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Baden-Württemberg – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform hat Baden-Württemberg ab 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Bei der A-Besoldung entfiel der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter der Beamten künftig für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Zeiten mit dienstlicher Erfahrung (Erfahrungszeiten).

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2013 und 2014 von Juni 2013 (BVAnpGBW 2013/2014)sieht eine inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses bis zur Besoldungsgruppe A 9 – unter Berücksichtigung der Versorgungsrücklagen von 0,2 Prozentpunkten – jedoch mit einer Zeitverzögerung von sechs Monaten vor. Deshalb erfolgen Linearanpassungen für Beamte der BesGr. A 5 bis A 9:
ab 1.7.2013 von 2,45 % und
ab 1.7.2014 von 2,75 %

Für höhere Besoldungsgruppen gibt es die Erhöhungen noch später:
- für Beamte der BesGr. A 10 und A 11 zum 1. Oktober 2013,
- für die übrigen Besoldungsgruppen erst zum 1. Januar 2014.

Der zweite Erhöhungsschritt dieser Besoldungsrunde ist dann für
- für Beamte bis zur BesGr. A 9 zum 1. Juli 2014,
- für Beamte der BesGr. A 10 und A 11 zum 1. Oktober 2014
- und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2015 vorgesehen.

Besoldungstabelle A – ab 01.07.2013* (Monatsbeträge in Euro)

* Gültig ab 1. Juli 2013 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9, ab 1. Oktober 2013 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 und ab 1. Januar 2014 für die übrigen Besoldungsgruppen

Familienzuschlag – ab 01.07.2013* (Monatsbeträge in Euro)

* Gültig ab 1. Juli 2013 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 und die Anwärter, ab 1. Oktober 2013 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 und ab 1. Januar 2014 für die übrigen Besoldungsgruppen

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Die Besoldungstabellen für Baden-Württemberg aktualisieren wir jeweils im Internet:
www.besoldungstabelle.de/baden_wuerttemberg


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