Kapitel 3, Teil 8: Besoldungsrecht in Berlin

 

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Berlin – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche Grundlagen war Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung übertragen. Das Land Berlin hat diese Gesetzgebungskompetenz mit Wirkung ab Juli 2011 genutzt und eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen für alle Beamten ab 01.08.2011 geregelt. Gleichzeitig wurde eine Änderung der Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen (wie beim Bund) vorgenommen.

Das Land Berlin hatte nach dem 01.08.2004 sechs Jahre keine Besoldungsanpassungen beschlossen. Erst zum 01.08.2010 wurde die Besoldung um 1,5 Prozent erhöht. Daran schlossen sich weitere Anpassungen von 2,0 Prozent zum 01.08.2011 und 01.08.2012 an. Für das Jahr 2013 wurde dann eine weitere Anpassung zum 01.08.2013 in Höhe von 2,0 Prozent vorgenommen. Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf diesen beiden Seiten.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Obwohl Berlin seit 2013 wieder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) angehört, ist das Land nicht bereit dieses Tarifergebnis auf die Beamtenschaft zu übertragen. In dem zwischenzeitlich verabschiedeten Entwurf des Doppelhaushalts 2014/2015 ist vielmehr eine Erhöhung der Bezüge im Jahr 2014 wiederum zum 1. August von 2,5 Prozent eingeplant. Die dazu nachstehend aufgeführten Tabellen beruhen auf eigenen Berechnungen, da eine Veröffentlichung noch nicht stattgefunden hat.

Besoldungstabelle A – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,99 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 302,23 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 siehe Internet www.besoldungstabelle.de/berlin

Besoldungstabelle B – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

*) Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1056,86 Euro. 


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