Kapitel 9, Teil 8: Beihilfe in Berlin
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Berlin
Rechtsgrundlage: § 76 LBG Berlin
Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) – Basis: Regelung Bund.
Berücksichtigungsfähige Angehörige
Bei Anwendung der Beihilfevorschriften stehen eingetragene Lebenspartner den Ehegatten gleich.
Kostendämpfungspauschale
Die Beihilfe wird je Kalenderjahr, in dem ein Beihilfeantrag gestellt wird, bei den Angehörigen
der Besoldungsgruppen um folgende Beträge gekürzt:
- A 7 bis A 8 um 50,00 Euro,
- A 9 bis A 12 um 100,00 Euro,
- A 13, A 14, C 1 und R 1 bis zur achten Lebensaltersstufe um 200,00 Euro,
- A 15, A 16, B 2, C 2, C 3 und R 1 ab der neunten Lebensaltersstufe und R 2 um 310,00 Euro,
- B 3 bis B 7, C 4, R 3 bis R 7 um 460,00 Euro,
- B 8 bis B 11 und R 8 um 770,00 Euro,
gekürzt (Kostendämpfungspauschale).
Die Kostendämpfungspauschale vermindert sich um 35 Euro für jedes berücksichtigungsfähige Kind. Die Kostendämpfungspauschale für Versorgungsempfänger beträgt 70 Prozent der Kostendämpfungspauschale für die Besoldungsgruppe, nach der die Versorgungsbezüge berechnet werden.
Bei Witwen und Witwern beträgt die Kostendämpfungspauschale 40 Prozent. Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Beamten in der Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen, Waisen, GKV-Versicherten Beihilfeberechtigten und Versorgungsempfänger, die lediglich ein Mindestruhegehalt beziehen, und ihre Hinterbliebenen sind von diesen Regelungen ausgenommen. Des Weiteren wird keine Kostendämpfungspauschale für Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen oder Aufwendungen wegen dauernder Pflegebedürftigkeit erhoben.
Praxisgebühr: 12 Euro pro Kalendervierteljahr; dafür keine Zuzahlungen bei Arzneimitteln.
Aufwendungen bei Krankheit
Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind nicht beihilfefähig. Ausnahme: am 1. April 1998 vorhandene Versorgungsempfänger, Schwerbehinderte oder Personen, die am 1. April 1998 das 55. Lebensjahr vollendet hatten.
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mehr zu: Ausgabe 2012
- Kapitel 1: Der öffentliche Sektor
- Kapitel 2, Teil 1: Tarifrecht bei Bund, Ländern und Gemeinden
- Kapitel 2, Teil 2: Ausgewählte Regelungen des TVöD
- Kapitel 2, Teil 3: Tarifrecht für Arbeitnehmer der Länder ab 1.11.2006 (TV-L)
- Kapitel 2, Teil 4: Auszubildende im öffentlichen Dienst
- Kapitel 3: Besoldungsrecht in Bund und Ländern
- Kapitel 4, Teil 1: Bezüge und Einkommen im öffentlichen Dienst
- Kapitel 4, Teil 2: Wegweiser zu den Grundgehältern und Besoldungstabellen
- Kapitel 4, Teil 3: Besoldungsrecht im Bund
- Kapitel 4, Teil 4: Besoldungsrecht in Baden-Württemberg
- Kapitel 4, Teil 5: Besoldungsrecht in Bayern
- Kapitel 4, Teil 6: Besoldungsrecht in Berlin
- Kapitel 4, Teil 7: Besoldungsrecht in Brandenburg
- Kapitel 4, Teil 8: Besoldungsrecht in Bremen
- Kapitel 4, Teil 9: Besoldungsrecht in Hamburg
- Kapitel 4, Teil 10: Besoldungsrecht in Hessen
- Kapitel 4, Teil 11: Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Kapitel 4, Teil 12: Besoldungsrecht in Niedersachsen
- Kapitel 4, Teil 13: Besoldungsrecht in Nordrhein-Westfalen
- Kapitel 4, Teil 14: Besoldungsrecht in Rheinland-Pfalz
- Kapitel 4, Teil 15: Besoldungsrecht im Saarland
- Kapitel 4, Teil 16: Besoldungsrecht in Sachsen
- Kapitel 4, Teil 17: Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt
- Kapitel 4, Teil 18: Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein
- Kapitel 4, Teil 19: Besoldungsrecht in Thüringen
- Kapitel 4, Teil 20: Tarifbeschäftigte in Bund, Ländern und Gemeinden
- Kapitel 4, Teil 21: Auszubildendenvergütungen im öffentlichen Dienst
- Kapitel 5: Arbeitszeit und Urlaub
- Kapitel 6: Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
- Kapitel 7: Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte
- Kapitel 8, Teil 1: Rente, Zusatzversorgung, Beamtenversorgung und Private Vorsorge
- Kapitel 8, Teil 2: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
- Kapitel 8, Teil 3: Beamtenversorgung
- Kapitel 8, Teil 4: Aktuelles aus Bund und Ländern
- Kapitel 8, Teil 5: Die staatliche Riester-Förderung für Arbeitnehmer und Beamte
- Kapitel 9, Teil 1: Gesundheitsversicherung, Pflege und Beihilfe
- Kapitel 9, Teil 2: Die Pflegeversicherung
- Kapitel 9, Teil 3: Private Krankenversicherung
- Kapitel 9, Teil 4: Allgemeines zum Beihilferecht
- Kapitel 9, Teil 5: Beihilferegelungen in den Ländern
- Kapitel 9, Teil 6: Beihilfe in Baden-Württemberg
- Kapitel 9, Teil 7: Beihilfe in Bayern
- Kapitel 9, Teil 8: Beihilfe in Berlin
- Kapitel 9, Teil 9: Beihilfe in Brandenburg
- Kapitel 9, Teil 10: Beihilfe in Bremen
- Kapitel 9, Teil 11: Beihilfe in Hamburg
- Kapitel 9, Teil 12: Beihilfe in Hessen
- Kapitel 9, Teil 13: Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
- Kapitel 9, Teil 14: Beihilfe in Niedersachsen
- Kapitel 9, Teil 15: Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
- Kapitel 9, Teil 16: Beihilfe in Rheinland-Pfalz
- Kapitel 9, Teil 17: Beihilfe im Saarland
- Kapitel 9, Teil 18: Beihilfe in Sachsen
- Kapitel 9, Teil 19: Beihilfe in Sachsen-Anhalt
- Kapitel 9, Teil 20: Beihilfe in Schleswig-Holstein
- Kapitel 9, Teil 21: Beihilfe in Thüringen
- Kapitel 10: Bausparen
- Kapitel 11: Soziales und Familie
- Kapitel 12: Steuer-ABC
- Kapitel 13: Zahlen, Daten, Fakten
- Kapitel 14: Stichwortverzeichnis und Autorenübersicht
- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst (Ausgabe 2012) - Übersicht