Kapitel 4, Teil 18: Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein

 

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Schleswig-Holstein – Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Schleswig-Holstein hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zuletzt zum 1. April 2011 eine Linearanpassung von 1,5% für das Jahr 2011 und zum 01.01.2012 in Höhe von 1,7% (die Verminderung um 0,2 Prozentpunkte ist dem Wiederaufleben der Versorgungsrücklage geschuldet) zuzüglich eines Sockels von 17 Euro/ Anwärter 6 Euro vor. Die Tabellenwerte ab 1. Januar 2012 finden Sie auf diesen beiden Seiten.

Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/schleswig_holstein

Besoldungstabelle A – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,71 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 309,10 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 103,17 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 109,52 Euro

Besoldungstabelle B – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Mehr Informationen zur Besoldung in Schleswig-Holstein finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de 


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