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Allgemeine Zulage für Angestellte
Die allgemeine Zulage ist bei Angestellten noch nicht in die Grundvergütungstabelle eingearbeitet. Sie wird unter Berücksichtigung der Dynamisierung in derselben Höhe wie bei Beamten vor der Besoldungsreform gezahlt. Bei Arbeitern ist die allgemeine Zulage bereits 1991 im Rahmen einer Reform in die Monatslohntabelle integriert worden.
Vergütungsgruppe |
West ab 1. 5. 2004 |
Ost ab 1. 5. 2004 |
X bis IXa sowie VIII sowie Kr. I bis Kr. II |
90,97 |
84,15 |
VIII bis Vc sowie Vb sowie Kr. III bis Kr. VI |
107,44 |
99,38 |
Vb bis IIa sowie Kr. VII bis Kr. XIII |
114,80 |
106,01 |
Ib bis I |
42,98 |
39,76 |
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