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Zur Übersicht des Ratgebers "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst"
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Überstunden von Tarifkräften und Beamten
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Überstunden
Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind verpflichtet, bei Bedarf Überstunden bzw. Nacht- und Feiertagsarbeit oder Schichtarbeit zu leisten. Bei der zeitlichen Lage der Überstunden und der Verteilung auf die Mitarbeiter hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht. Die Abgeltung von Überstunden ist für Beamte anders als bei Arbeitnehmern geregelt.
Grundsätzlich sind aber alle Überstunden in erster Linie durch Freizeit auszugleichen; Beamte können diesen Ausgleich jedoch nur dann beanspruchen, wenn im Monat mehr als fünf Überstunden anfallen. Arbeitnehmer erhalten neben Freizeitausgleich einen Zuschlag (je nach Gehaltsgruppe zwischen 15 und 25 Prozent des Stundengehalts pro ausgeglichener Überstunde). Können Überstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen werden, werden sie bei Arbeitnehmern bezahlt (Stundengehalt zuzüglich Zuschlag
15 bis 25 Prozent).
Bei Beamten ist die Bezahlung nur in bestimmten Bereichen zugelassen, die Bezahlung richtet sich nach einem pauschalierten Stundengehalt ohne Zuschlag.
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Mehr Informationen zum Thema "Überstunden": |
Überstundenvergütung |
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