Bundeskindergeldgesetz (BKGG): § 15 Rechtsweg

 

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Bundeskindergeldgesetz (BKGG): § 15 Rechtsweg

§ 15 Rechtsweg

Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig.


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Red 20231114

 

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