Kapitel 4, Teil 10: Besoldungsrecht in Hessen

 

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Hessen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Hessen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang ausschließlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen bzw. sehen zum 01.10.2011 eine Linearanpassung von 1,5 Prozent sowie zum 01.10.2012 eine Anpassung von 2,6 Prozent vor. Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf diesen beiden Seiten.

Besoldungstabelle A – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 100,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 313,71 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,71 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 28,58 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 22,86 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 17,15 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

*) in der am 31.08.2006 geltenden Fassung.

Die Besoldungstabellen für Hessen aktualisieren wir jeweils im Internet: www.besoldungstabelle.de/hessen

Besoldungstabelle B – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)*

 

* Änderungen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerSG geplant

Besoldungstabelle R – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

*) in der am 31.08.2006 geltenden Fassung.

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 


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