Kapitel 4, Teil 20: Tarifbeschäftigte in Bund, Ländern und Gemeinden

 

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Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Bund
Tabelle TVöD/Bund vom 01.01.2013 bis 31.07.2013 – Tarifgebiet West und Ost

 

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Gemeinden
Tabelle TVöD/VKA vom 01.01.2013 bis 31.07.2013 – Tarifgebiet West und Ost

 

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Bund
Tabelle TVöD/Bund ab 01.08.2013 – Tarifgebiet West und Ost

 

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Gemeinden
Tabelle TVöD/VKA ab 01.08.2013 – Tarifgebiet West und Ost

 

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Bund (West und Ost)
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr

 

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – VKA (West und Ost)
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr

 

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Krankenhäuser
Tabelle TVöD-K vom 01.01.2013 bis 31.07.2013 – Tarifgebiet West und Ost

 

Für Beschäftigte im Pflegedienst

 

3) 2.939,68
4) 2.162,37
5) 2.720,01
6) 1.937,01

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Krankenhäuser
Tabelle TVöD-K ab 01.08.2013 – Tarifgebiet West und Ost

 

Für Beschäftigte im Pflegedienst

 

3) 2.980,84
4) 2.192,64
5) 2.758,09
6) 1.964,13

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – VKA – Sozial-und Erziehungsdienst vom 01.01.2013 bis 31.07.2013 – Tarifgebiet West und Ost

 

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – VKA – Sozial-und Erziehungsdienst ab 01.08.2013 –
Tarifgebiet West und Ost

 

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TV-L) – Länder
(Tarifgemeinschaft der Länder/TdL)
Tabelle TV-L (TdL) ab 1.1.2012

 

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TV-L) – Länder/Lehrkräfte
(Tarifgemeinschaft der Länder/TdL)
Tabelle TV-L (Lehrkräfte) ab 1.1.2012

 

Für übergeleitete und nach dem 01.11.2006 neu eingestellte Lehrkräfte, die gemäß Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nicht unter die Anlage 1a zum BAT fallen, gilt die allgemeine Entgelttabelle mit der Maßgabe, dass die Tabellenwerte
der Entgeltgruppe 5 bis 8 um 64 Euro und
der Entgeltgruppe 9 bis 13 um 72 Euro
vermindert sind.

Pauschalentgelt für Kraftfahrer, die am 01.10.2005 vorhanden waren
Tabelle Kraftfahrer TV-Bund ab 01.03.2012

Pauschalentgelt für Kraftfahrer, die ab 01.10.2005 neu eingestellt worden sind
Tabelle Kraftfahrer TV-Bund ab 01.03.2012

 

Pauschalentgelt für Fahrerinnen und Fahrer
Tabelle Kraftfahrer TV-Bund ab 01.01.2012 – Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland

 

Tabelle Kraftfahrer TV-Bund ab 01.01.2012 – Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

 


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