Kapitel 13: Zahlen, Daten, Fakten

 

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Zahlen, Daten, Fakten zum Personal der öffentlichen Arbeitgeber

Personal im öffentlichen Dienst D

Die Zahl der Beschäftigten im „klassischen“ öffentlichen Dienst ist seit der Wiedervereinigung deutlich gesunken. Im Jahr 1991 waren noch rund 6,7 Millionen Personen im öffentlichen Dienst beschäftigt, am 30.06.2009 dagegen nur noch 4,5 Millionen. Im Bereich der Beschäftigung bei den Gebietskörperschaften hat die Beschäftigtenzahl zugenommen, beispielsweise durch zunehmende Teilzeitbeschäftigung sowie die Privatisierung von kommunalen Krankenhäusern oder die Auslagerung von kommunalen Dienstleistungen wie etwa Abfallentsorgung bzw. Straßenreinigung. Bei den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden sowie Zweckverbände) waren Mitte 2009 rund 3,7 Millionen Personen beschäftigt. Dabei fielen 462 000 Beschäftigte auf den Bereich des Bundes und 47 000 auf den Bereich des Bundeseisenbahnvermögens. Bei den Ländern waren am 30.06.2008 insgesamt 1,9 Millionen Personen beschäftigt, bei den Kommunen und Zweckverbänden 1,3 Millionen. Im mittelbaren öffentlichen Dienst betrug die Zahl der Beschäftigten 790 000 Personen.

Dienstverhältnis (Status)

Von den 4,5 Millionen Beschäftigten waren 2009 rund 1,9 Millionen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte, Beamtinnen, Richter, Richterinnen oder Berufsbeziehungsweise Zeitsoldaten und -soldatinnen tätig. 2,6 Millionen übten ihren Beruf auf vertraglicher Basis als Arbeitnehmer aus.

Altersstruktur (Demografie)

Insgesamt ist im öffentlichen Dienst über die vergangenen Jahre hinweg ein Anstieg des Durchschnittsalters zu beobachten. Das Durchschnittsalter aller Beschäftigten betrug 2009 rund 44 Jahre und liegt damit höher als in den Jahren zuvor. Mitte 2009 waren rund 1,0 Millionen der 4,5 Millionen Beschäftigten oder 23 Prozent jünger als 35 Jahre, während 2,5 Millionen oder 56 Prozent zwischen 35 und 54 Jahren alt waren. 930 000 Personen waren 55 Jahre und älter, das entspricht einem Anteil von rund 21 Prozent.

Frauenanteil

Die Frauenquote im öffentlichen Dienst ist seit 1991 von 47 Prozent auf 53 Prozent in 2009 an gestiegen. Der Frauenanteil ist von Aufgabenbereich zu Aufgabenbereich allerdings sehr unterschiedlich. Während beispielsweise im Schuldienst 68 Prozent und im Bereich Kindertagesstätten sogar 97 Prozent der Beschäftigten Frauen sind, beträgt der Frauenanteil bei der Polizei nur 23 Prozent.

Teilzeitbeschäftigung

Im öffentlichen Dienst ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten zunehmend gestiegen. Mitte 2009 waren 1,4 Millionen Personen in einem Teilzeitverhältnis beschäftigt, dies entsprach einem Anteil von 31 Prozent. 1991 waren es noch 16 Prozent. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Inanspruchnahme der Altersteilzeit. Im Jahr 2009 haben 27 Prozent der Beschäftigten über 55 Jahre von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Auch der langfristig gestiegene Frauenanteil hat zur Erhöhung der Teilzeitquote geführt.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst

 

Quelle: Statistisches Bundesamt, letzte verfügbare Daten; eigene Berechnungen: Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW)

Teilzeit im öffentlichen Dienst

 

Quelle: Statistisches Bundesamt, letzte verfügbare Daten; eigene Berechnungen: Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW)

Beamtinnen und Beamte1)

gegliedert nach Laufbahngruppe (ohne 21.995 Richterinnen und Richter und ohne 185.039 Berufs- bzw. Zeitsoldaten)

 

1) ohne Post, Telekom und Postbank
Quelle: Statistisches Bundesamt, letzte verfügbare Daten; eigene Berechnungen: Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW)

Frauen/Männer – Vollzeit/Teilzeit

Quelle: Statistisches Bundesamt, letzte verfügbare Daten; eigene Berechnungen: Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW)

Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach dem Beschäftigungsverhältnis (30.06.2011)

 

1) Einschl. Bundesagentur für Arbeit.
2) Ohne 81 900 Beamte/Beamtinnen der Postnachfolgeunternehmen. Diese Bediensteten werden aufgrund der Privatisierung nicht mehr zum öffentlichen Dienst gezählt.
3) Einschl. Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung.

Versorgungsempfänger und -empfängerinnen am 01.01.2011 nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht

 

1) Einschließlich Zweckverbände
2) Einschl. Versorgungsempfänger/-empfängerinnen nach dem Gesetz zu Art. 131 Kap. II des Grundgesetzes.
3) Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Postbank AG


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