Kapitel 9, Teil 18: Beihilfe in Sachsen

 

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Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beihilfe

Private Krankenversicherung

Die Pflegeversicherung

Allgemeines zum Beihilferecht

Beihilferegelungen in den Ländern

Beihilfe in Baden-Württemberg

Beihilfe in Bayern

Beihilfe in Berlin

Beihilfe in Brandenburg

Beihilfe in Bremen

Beihilfe in Hamburg

Beihilfe in Hessen

Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Beihilfe in Niedersachsen

Beihilfe in Nordrhein-Westfalen

Beihilfe in Rheinland-Pfalz

Beihilfe im Saarland

Beihilfe in Sachsen (siehe unten)

Beihilfe in Sachsen-Anhalt

Beihilfe in Schleswig-Holstein

Beihilfe in Thüringen 


 

Sachsen

Rechtsgrundlage

Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO)

Darüber hinaus wurden z.B. Regelungen für künstliche Befruchtung / Sterilisation, für Aufwendungen für Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität und zu zahntechnischen Leistungen (zu 40 Prozent beihilfefähig), zu Krankenhausbehandlungen, zu Komplextherapien erlassen.

Der Antrag auf Beihilfegewährung kann bis zu 2 Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung gestellt werden.

Kostendämpfungspauschale

Die verbleibende Beihilfe reduziert sich um 80,00 Euro je Kalenderjahr (außer bei Maßnahmen der Schwangerenüberwachung sowie für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen; ebenso bei Waisen; GKV-Versicherten oder bei Elternzeit). Eine Praxisgebühr wird somit nicht erhoben. Ebenso sind Aufwendungen in Todesfällen in Sachsen weiter beihilfefähig.

Aufgrund des zum 01.01.2011 in Kraft tretenden Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) können auch die Beihilfeträger von den pharmazeutischen Unternehmen Rabatte zu gewährten Beihilfen für Arzneimittel entsprechend erhalten. Deshalb wird die Beihilfestelle verpflichtet, Rechnungsbelege für ab dem 01.01.2011 gekaufte Arzneimittel für eine Rechnungsprüfung aufzubewahren; das Beihilfeverfahren wurde dahingehend verändert, dass künftig Belege für Arzneimittel nicht mehr an den Beihilfeberechtigten zurückgeschickt werden. Andere Belege (z.B. Arztrechnungen) werden weiterhin zurückgeschickt. 


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