Kapitel 4, Teil 7: Besoldungsrecht in Bremen

 

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Allgemeines zu Bezügen und Einkommen im öffentlichen Dienst

Wegweiser zu den Grundgehältern und Besoldungstabellen

Besoldungsrecht in Baden-Württemberg

Besoldungsrecht in Bayern

Besoldungsrecht in Berlin

Besoldungsrecht in Brandenburg

Besoldungsrecht in Bremen (siehe unten)

Besoldungsrecht in Hamburg

Besoldungsrecht in Hessen

Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Besoldungsrecht in Niedersachsen

Besoldungsrecht in Nordrhein-Westfalen

Besoldungsrecht in Rheinland-Pfalz

Besoldungsrecht im Saarland

Besoldungsrecht in Sachsen

Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt

Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein

Besoldungsrecht in Thüringen

Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst

 


Bremen - Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Die Freie und Hansestadt Bremen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zum 1. März 2009 eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 20 Euro und unmittelbar daran anschließend eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vor. Im März 2010 erfolgte die nächste Anpassung um 1,2 Prozent. Die Tabellenwerte ab 1.3.2010 finden Sie – mit Ausnahme der R-Besoldung – auf diesen beiden Seiten. Unter www.besoldungstabelle.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Bremen.

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 300,95 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 
 


Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


llg. Stellenzulage (Nr. 12 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Mehr Informationen zur Besoldung in Bremen finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de


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