Lexikon Personalräte - Buchstabe J
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Von den Mitgliedern in Personalvertretungen erwartet man in besonderer Weise, dass sie kompetente Auskünfte erteilen. Hierzu ist es für jeden Personalrat unabdingbar notwendig, auf dem Laufenden und gut informiert zu sein.
Unsere Buchtipps
Eine wichtige Hilfestellung bieten die sachkundigen Publikationen des Bund-Verlages, beispielsweise Bücher zu folgenden Themengruppen:
- Bücher für das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht >>>weiter
- Gesetze und Kommentare zum Personalvertretungsrecht >>>weiter
- Bücher für die Praxis des Personalvertretungsrechts >>>weiter
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J
Jobrotation
Jugendliche - in Obhut genommene
Jugend- und Auszubildenden- stufenvertretungen - Amtszeit - Aufgaben - Bezirks-jugend- und Aus- zubildendenvertretung - Bildung - Bundesnachrichtendienst - Geschäftsführung - Haupt-Jugend- und Auszu- bildendenvertretung - Rechtsstellung - Wahl der - Zusammenarbeit mit dem Bezirks- bzw. Hauptperso- nalrat
Jugend- und Auszubildenden- versammlung - Allgemeines - Arten - außerordentliche - Bundesnachrichtendienst - Einberufung - Hausrecht - Leitung - ordentliche - Tätigkeitsbericht - Teilnahme des Personalrats- vorsitzenden - Teilnahme eines beauftragten Personalratsmitglieds - Teilnehmerkreis - Verweisung
Jugend- und Auszubildenden- vertretung(en) - allgemeine Aufgaben - Amtszeit - Amtszeiten-Gesetz - Anberaumung der Sitzungen - Anregungen - Anschläge - Antragsrecht gegenüber dem Personalrat - Arbeitsbefreiung - Aufgaben - Auflösung - Ausschluss - Aussetzung von Personalrats- beschlüssen - Beamte im Vorbereitungs- dienst - Beamte während des Aufstiegs - Befugnisse - Bekanntmachungen - beratende Teilnahme an Personalratssitzungen |
- berufliche Ausbildung - Berufsausbildungs- verhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz - Beschwerden - Bildung - Bundesgrenzschutz - Büropersonal - Doppelmitgliedschaft - ehrenamtliche Tätigkeit - einbezogener Personenkreis - elektronische Kommunikation - Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden - Erlöschen der Mit- gliedschaft - Errichtung - Fachliteratur - Freistellung zur Durchführung von Aufgaben - Freizeitausgleich - Größe - in den Ländern - in § 57 BPersVG genannte Beschäftigte - Informationsschriften - integrierter Bestandteil der Personalvertretung - jugendliche Beschäftigte - kein selbständiges Organ - keine Beiträge - keine Teilnahme an Sitzungen des VS- Ausschusses - konstituierende Sitzung - Kosten - Mindestzahl von in § 57 BPersVG genannten Beschäftigten - Monatsgespräch - nichtjugendliche Beschäftigte in berufl- icher Ausbildung - parteipolitische Betätigung - Personalratssitzung auf Antrag - Rechtsstellung - Ruhen der Mitgliedschaft - Sachaufwand - Schulungs- und Bild- ungsveranstaltungen |
- Schutzvorschriften - Sitzungen - Sprechstunden - Stellvertreter des Vorsitzenden - Stimmrecht der Jugend- und Auszubildenden- vertreter im Personalrat - Teilnahme am Monats- gespräch - Teilnahme an Sprech- stunden des Personal- rats - Teilnahme eines Personal- ratsmitglieds an den Sitzungen - Übernahme von Auszu- bildenden - Überwachungsaufgabe - Umwandlung der Jugend- vertretung - Unterrichtung durch den Personalrat - vertretener Personenkreis - Verweisungen - Voraussetzungen für die Errichtung - Vorhandensein eines Personalrats - Vorsitzender - Wahl der - Wegfall des Personalrats - weitere Sitzungen - Zusammenarbeit mit dem Personalrat - Zusammensetzung
Jugend- und Auszubildenden- vertretungen in den Ländern - Anbindung an die Personal- vertretung - Aufgaben - Befugnisse gegenüber der Personalvertretung - Bremen - Gesamt-Jugend- und Auszubildendenver- tretungen - Größe - jugendliche Beschäftigte - Jugend- und Auszubilden- denstufenvertretungen - Personenkreis - Pflicht zur Bildung - Wählbarkeit - Wahlberechtigung - zu ihrer Berufausbildung Beschäftigte
Justizverwaltung |
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