Kapitel 8, Teil 14: Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Zurück zur Übersicht von "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst"

Antragsgrenzen & Fristen

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Beihilfebemessungssätze

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

- Arzneimittel
- Heilpraktiker
- Zahn
- Wahlleistungen
- Aufwendungen im Ausland

Wahlleistungen

Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht
- für Beihilfeberechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die bisher ergänzend zur Regelung bezüglich stationärer Wahlleistungen versichert waren oder die mit Rücksicht auf das bisher geltende Beihilferecht keinen Anlass zur Versicherung stationärer Wahlleistungen hatten und ohne ihr Verschulden und entgegen ihrer erkennbar gewordenen Absicht aus anderen als finanziellen Gründen
a) keinen oder keinen vollständigen Versicherungsschutz für stationäre Wahlleistungen der
b) keinen oder keinen vollständigen, dem neuen Beihilferecht angepassten Krankenversicherungsschutz unter Ausschluss stationärer Wahlleistungen erhalten können.

Berücksichtigungsfähige Angehörige und Lebenspartner

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Eigenbehalte / Zuzahlungen / Kostendämpfungspauschalen / Belastungsgrenzen

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Pflegebedürftigkeit

- Ambulant
- Stationär

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung / Kur

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Vorsorge

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Sonstiges

- Behandlung in Privatkliniken
- Schwangerschaft und Geburt
- Todesfälle

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")


Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Rund ums Geld im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle 8 Bücher (3 Ratgeber & 5 eBooks) aufgespielt: Wissenswertes für Beam-tinnen und Beamte, Tarifrecht, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder), Beihilferecht (Bund/Länder), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 

mehr zu: Ausgabe 2014
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024