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Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZV)
Arbeitszeitverordnung vom 23. Februar 2006 (BGBl. I S. 427), zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3011) geändert.
§ 1 Geltungsbereich
§ 3 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
§ 4 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
§ 7b Zeitausgleich bei Langzeitkonten
§ 7c Abordnung; Zuweisung; Versetzung; Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 9 Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit bei Teilzeitbeschäftigung
§ 15 Ausnahmen bei spezifischen Tätigkeiten
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Red 20230919