Kapitel 4, Teil 3: Besoldungsrecht im Bund

 

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Bund - Besoldungstabellen

Der Bund hat zum 1. Juli 2009 seine Besoldung reformiert. Dabei wurde auch eine neue Tabelle für die A-Besoldung eingeführt, in die sämtliche Beamtinnen und Beamten des Bundes zum 1. Juli 2009 überführt worden sind. Einzelheiten zur Reform finden Sie auf den Seiten 39 ff. Mit dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 wurden die Bezüge in drei Schritten angehoben: zum 1.1.2010 um 1,2 Prozent, zum 1.1.2011 um 0,6 Prozent und zum 1.8.2011 um 0,3 Prozent. Durch das Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung erfolgt der Einbau der restlichen Sonderzahlung in Höhe von 2,44 Prozent in die entsprechenden Dienstbezüge.

Besoldungstabelle A – neue Beamte ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 18,60 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,11 Euro.

Familienzuschlag – für alle neuen Beamten ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 102,33 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 318,84 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,37 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 26,84 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21,47 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 16,10 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 100,85 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 107,07 Euro

Besoldungstabelle B – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C* – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle W – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 
  

Besoldungstabelle R – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A* ab 1.1.2012

  
  

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 18,60 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,11 Euro.

*für alle am 30.6. und 1.7.2009 vorhandenen Beamten 


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